Dürfen Argumente schon in der Einleitung einer Erörterung stehen? Und auch im Schluss? (Mat1539)

Worum es hier geht:

  • In der Schule gibt es allerlei Verbote. Viele von denen sind auch sehr nützlich. Manche sind aber auch gefährlich, vor allem dann, wenn Lehrbuchschreiber sich mit Dingen beschäftigen, über die sie überhaupt keine Verfügungsgewalt haben.
  • Nehmen wir das Beispiel des Schreibens eine Erörterung. Da gibt es zuweilen den Hinweis, Argumente hätten in der Einleitung nichts zu suchen. Das ist durchaus sinnvoll, wenn jemand nicht unterscheiden kann zwischen der Funktion einer Einleitung und der Funktion eines Hauptteils. Es kann aber durchaus sein, dass jemand ganz bewusst ein Argument bereits nutzt, um zu seinem Thema hinzuleiten. Und welcher Schulbuchschreiber sollte einem Menschen verbieten, dann seine Erörterung so zu gestalten?!

 

Beispiel für ein Argument, das gut in eine Einleitung passt

  • Dazu das folgende Beispiel:
  • Aufgabe:
    Erörtere, welche Rolle Handys im Unterricht spielen könnten beziehungsweise sollten.
  • Was hindert nun einen Jungen Nachwuchsschreiber daran, etwa auf die folgende Art und Weise zum Thema hinzuleiten.
    • Wenn man Lehrer spontan fragt, was sie vom Einsatz von Handys im Unterricht halten, werden sie wohl erschrocken die Arme heben und darauf hinweisen, dass diese Geräte die Unaufmerksamkeit der Schüler nur noch steigern würden.
    • Im folgenden soll nun geklärt werden, inwieweit diese Anfangsreaktion einer genaueren Überprüfung standhält und ob nicht noch andere Aspekte bei der Beantwortung der Themafrage eine Rolle spielen sollten.
  • Hier ist ganz klar, dass in der Einleitung bereits ein Argument gegen  die Nutzung von Handys im Unterricht eingebracht worden ist.
  • Es wird aber nicht näher ausgeführt, sondern nur verwendet, um Interesse für die Frage zu erregen.
  • Ganz bewusst wird außerdem darauf hingewiesen, dass die bei Lehrern überaus verständliche spontane Abwehrreaktion möglicherweise nicht so stark bleibt, wenn man genauer darüber nachdenkt.

 

Demgegenüber das gleiche Argument im Hauptteil der Erörterung

  • Im Hauptteil wird dann zunächst darauf hingewiesen, dass natürlich Handys eine zusätzliche Möglichkeit sind, sich vom Unterricht innerlich zu entfernen und sich mit anderen Dingen zu beschäftigen. (Zugeständnis)
  • Anschließen kann man dann gewisse Relativierungen,
    • zum Beispiel im Hinblick auf hochbegabte Schüler, die sowohl dem Unterricht folgen als auch nebenbei mit dem Handy ganz andere Dinge klären können, die dann durchaus in den Unterricht wieder hineinfließen können.
    • Vielleicht wäre es sogar mal eine ganz interessante Übung, wenn ein Lehrer Schülern anbietet, während des Unterrichts probeweise sich mit ihren Handys zu beschäftigen und am Ende wird ein kleiner Test geschrieben, inwieweit sie nebenbei auch noch dem Unterricht gefolgt sind. In diesem Falle geht es nicht darum, mit dem Test Schüler gegebenenfalls zu bestrafen, sondern Ihnen deutlich zu machen, wie schwierig es ist, konzentriert bei einer Sache zu bleiben und nebenbei sich noch mit anderen Dingen zu beschäftigen.
  • In einem weiteren Teil kann man sich dann mit den positiven beziehungsweise konstruktiven Möglichkeiten beschäftigen, die ein gezielter Einsatz von Handys im Unterricht haben kann. Dabei ergeben sich natürlich vor allem Möglichkeiten der Recherche.
  • Es kann aber auch sein, dass ein Schüler ganz selbstständig und auch mal ohne Erlaubnis des Lehrers sein Handy nutzt, um etwas nachzuschauen, was er anschließend in den Unterricht einbringen kann.
  • Dazu gibt es eine schöne Kurzgeschichte:
    https://www.endlich-durchblick.de/hilfen-im-fach-deutsch/leserbriefe-ideen-und-materialien/streit-um-handynutzung-im-unterricht/

 

Zusammenfassung: Argumente in der Einleitung

Fassen wir zusammen:

Es kommt nicht darauf an, ob ein Argument auch in der Einleitung erwähnt werden darf, sondern es kommt drauf an, ob es in einem solchen Falle der Einleitung dient.

 

Ein Beispiel, bei dem die Schulregel sehr sinnvoll ist, weil sie eine Funktion hat:

Das Folgende ist eine Ergänzung zum Video:

  • Ein anderes Beispiel, bei dem eine in der Schule gelernte Regel überaus sinnvoll ist, weil sie etwas mit Funktion zu tun hat, also mit der Sache. Es geht um die Inhaltsangabe. Da lernt man spätestens in der 7. Klasse, dass die immer in der Zeitform des Präsens zu schreiben ist. Die Begründung aus der Sache: Die Geschichte, zu der man eine Inhaltsangabe schreiben soll, ist keine Vergangenheit, sondern die Gegenwart im Text, der vor einem liegt. Dazu kommt ein praktisches Argument: Wenn man zum Beispiel nach dem Wort „nachdem“ ins Plusquamperfekt gefallen ist (statt ins Perfekt), schreibt man schnell im Präteritum weiter und nähert sich der Nacherzählung.
  • Beispiel:
    • In der Ballade geht es um einen Ritter, der von seiner Herzensdame aufgefordert wird, ihr einen Handschuh aus der Arena herauszuholen, in der sich wilde Tiere befinden.
      • Soweit alles richtig.
      • Aber dann:
    • „Nachdem er das geschafft hatte (Plusquamperfekt), warf er der Dame den Handschuh ins Gesicht.“ (Präteritum).
      • Richtig, weil von der Idee der Inhaltsangabe besser, wäre gewesen:
    • „Nachdem er das geschafft hat (Perfekt), wirft er der Dame den Handschuh ins Gesicht.“ (Präsens).

Dürfen Argumente auch mal im Schlussteil einer Erörterung auftauchen?

  • Das gleiche gilt für den Schluss:
    Auch hier sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass man da nicht einfach alle Pro-  und ContraArgumente zusammenzählt und dann  gewissermaßen je nach Anzahl der Treffer auf beiden Seiten ein Urteil fällt.
  • Sondern es wird viele Fälle geben, in denen ein guter Schluss auch darin besteht, dass man ein Argument besonders hervorhebt.
    • Das könnte in diesem Fall zum Beispiel das Plädoyer für Erziehung zur Selbstständigkeit statt reiner Verbote sein.
    • Hier könnte man dann gegebenenfalls auch noch Fragen stellen oder Vorschläge machen, die man in der Erörterung nicht mehr klären beziehungsweise umfangreich behandeln konnte.

Halten wir fest: auch im Schlussteil kommt es nicht darauf an, ob dort ein Argument steht, sondern ob es dem Schluss dient.

 

Dokumentation zum Video

Zu diesem Thema gibt es auch ein Video.

Zu finden ist es auf Youtube unter:
https://youtu.be/0-4s_KGtIZ4

Die Dokumentation zum Video kann hier heruntergeladen werden:
Mat1539 VidBegl Argumente in der Einleitung einer Erörterung

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