Bernd Kramer, „Warum ich im Supermarkt auch ohne Payback-Karte ausgespäht werde“ – Analyse der Argumentation und Stellungnahme

Worum es hier geht:

Vorgestellt wird ein Text aus der Magazin „fluter“, die von der Bundeszentrale Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben wird.

Zu finden ist er als ein Teil der folgenden Internet-Seite:
https://www.fluter.de/wer-hat-welche-daten-von-mir

Er wird im Internet unter dem folgenden Datum angezeigt:
17.09.2018.

Verfasst worden ist er von Bernd Kramer.
Näheres über ihn erfährt man auf dieser Seite:
https://www.sueddeutsche.de/autoren/bernd-kramer-1.4475159

Dort erfährt man etwas über seinen Bildungsweg und über andere Artikel, die er verfasst hat.

Allerdings konnte nicht geklärt werden, ob es sich hier auch zugleich um den Mitarbeiter der bpb handelt.

Wenn man das KI-Chat-Programm Bing nach der Geschichte und der aktuellen Situation dieses Magazins fragt, bekommt man die folgenden Informationen:

Frage: Was weiß man über die Geschichte und die aktuelle Situation des Magazins fluter der Bundeszentrale für politische Bildung?

Die Antwort haben wir entsprechend der Informationsabfolge aufgeteilt, um die Informationen leichter lesbar zu machen.
Als Quelle hat Bing diese Seite verwendet:
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/fluter/?field_filter_thema=all&field_date_content=all&d=1

  • „fluter ist ein Jugendmagazin der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und erscheint viermal im Jahr zu jeweils einem Thema.
  • Es beleuchtet Hintergründe und Diskussionen, liefert Argumente, zeigt Menschen und ihre Erfahrungen.
  • Alle Ausgaben sind kostenlos und zudem als PDF zum Herunterladen verfügbar.
  • Das Magazin wurde erstmals im Jahr 1997 veröffentlicht und hat seitdem viele Veränderungen durchgemacht.
  • In den ersten Jahren war es ein Print-Magazin, das an Schulen und andere Bildungseinrichtungen verteilt wurde.
  • Seit 2001 ist es auch online verfügbar.
  • Das Magazin hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt und ist heute ein wichtiges Medium für politische Bildung und Information für junge Menschen in Deutschland.“

Damit ist klar, dass es sich hier um eine regierungsamtliche Veröffentlichung handelt, die zu politischer Neutralität verpflichtet ist. Ob das im Einzelfall immer so ist, hängt ab von der Haltung der Regierung und der sie kontrollierenden Verfassungsorgane wie Bundestag und ggf. Bundesverfassungsgericht.

Diese Bemerkung ist nicht speziell auf diese Veröffentlichung bezogen, sondern gilt für alle vergleichbaren Informationsquellen in der gesamten Welt.

Allgemeines zu dem Text und seinem Kontext

Zunächst einmal: Es handelte sich um den vierten Teil eines Gesamt-Artikels in dem Magazin fluter.

Die Gesamt-Überschrift lautet:
„Mich für nichts / Von früh bis spät hinterlassen wir einen Haufen Daten. Unser Autor will herausfinden, wer ihm alles auf der Spur ist (es sind viele)“

Vorher behandelt worden sind:

„Teil 1: Mir bringt die Post Briefe – und anderen meine Adresse“

„Teil 2: Was? Mein Passwort steht im Internet, und alle können es sehen?“

„Teil 3: Mit wem stecken meine Apps unter einer Decke?“

In dem hier zu analysierenden Teil 4 geht es um die Frage:
„Warum ich im Supermarkt auch ohne Payback-Karte ausgespäht werde“.

Zu beachten ist, dass der Text aus dem Jahre 2018 stammt, also nicht in jeder Hinsicht auf dem neuesten Stand ist.

Absatz 1

Der Text beginnt mit einem Erlebnis des Verfassers an einer Ladenkasse. Er hat ein gutes Gefühl im Hinblick auf den Schutz seiner Daten. Grund dafür ist, dass er keine Payback-Karte hat und damit glaubt, seine Daten sicher für sich zu behalten.

Absatz 2

  • Im zweiten Abschnitt beleuchtet der Verfasser den Hintergrund für seine Sorgen um seinen Datenschutz.
  • Er bringt dafür das Beispiel einer amerikanischen Ladenkette, die einen Vater ungewollt über entsprechende Angebote über die Schwangerschaft seiner noch minderjährigen Tochter informierte.
  • Erreicht wurde das durch eine Verbindung des Kaufs bestimmter Produkte mit letztlich dem Schwangerschaftsstand.
  • Der Vater musste zur Kenntnis nehmen, dass seine Tochter anscheinend wirklich noch während der Schulzeit schwanger geworden war.
  • Kommentar:
    • Deutlich wird hier, wie der Journalist geschickt ein besonders spektakuläres Ereignis aus der neuen Datenwelt genutzt hat, um auf die Problematik aufmerksam zu machen.
    • Man kann hier natürlich auch weiterdenken und sich Situationen überlegen, in denen ein solcher Informationsweg auch hilfreich sein kann.
    • Zum Problem wird das natürlich, wenn jemand auf diese Weise mit einer möglichen Krebserkrankung konfrontiert wird, für die es keine ausreichenden medizinischen Indizien gibt.

Absatz 3

  • Im nächsten Abschnitt kehrt der Verfasser jetzt wieder zu seiner Ausgangssituation zurück.
  • Er beschreibt zunächst einmal das Ausmaß der Bereitschaft, private Daten einer Firma wie Payback anzuvertrauen.
  • Anschließend stellt er die Frage, ob die, die dabei nicht mitmachen, mit ihren Daten deshalb bereits sicher sind.

Absatz 4

  • Der nächste Abschnitt zu den Tricks von Firmen zeigt, wo man alels an Daten von Kunden kommen kann.
  • In diesem Fall geht es darum, dass bei den Kunden erfasst wird, wie lange sie auf bestimmte Werbebildschirme schauen. Damit sollte berechnet werden, wie erfolgreich die Werbung ist.
  • Wichtig ist, dass in diesem Falle diese Praxis abgestellt werden konnte, während ein anderes Unternehmen es immer noch macht. Damit soll wohl deutlich gemacht werden, wie schwierig der Kampf gegen eine solche Art des Ausspähens von persönlichen Daten ist.

Absatz 5

  • Im fünften Abschnitt geht es dann um die Problematik öffentlich zugänglicher WLAN-Netze.
  • Das Problem besteht darin, dass alle die Leute, die dieses WLAN nutzen, damit gleichzeitig ihren Standort auch im Laden und andere interessante Daten dem Ladenbesitzer unbewusst zur Verfügung stellen.

Absatz 6

  • In diesem Abschnitt geht es um die Verbreitung solcher und ähnlicher Methoden.
  • Ein Landesamt für Datenschutz fürchtet sogar, dass auf diese Art und Weise komplette Bewegungsprofile von Menschen festgehalten werden können.
  • Am Ende bezieht der Verfasser das dann auf sich und stellt sich vor, dass man ihn gewissermaßen beim Einkaufen jederzeit beobachtet.

Absatz 7

  • Am Ende des Textes kommen Überlegungen des Verfassers, was er tun kann, um diese ungewollte und unkontrollierte Datenerfassung zu verhindern.
  • Das endet letztlich damit, dass er sein Smartphone öfter ausstellen will, §sobald ich aus dem Haus gehe.“

Stellungnahme zum Text

  • Hier kann man direkt beim letzten Absatz ansetzen und beklagen, dass etwas so Nützliches wie das Smartphone so sehr zu einer Gefahr zu werden scheint, dass man es gar nicht mehr benutzt
  • Damit hat man auch schon die Möglichkeit, dem etwas zu entgegnen. Denn zunächst einmal würde es ja reichen, wenn man sich nicht in die öffentlichen WLAN-Netze einbeziehen lässt. (Ggf. muss hier noch genauer recherchiert werden.)
  • Sicherlich gibt es auch dann noch weitere Möglichkeiten, zum Beispiel durch das Tragen von entsprechenden Tüchern dafür zu sorgen, dass man durch Kameras nicht so einfach erkannt werden kann.
  • Das viel größere Problem, das hier gar nicht angesprochen wird, ist die Erfassung von vielen Daten durch die Nutzung digitaler Bezahlsysteme.
  • Die Sorge des Landesamts erscheint auch etwas in einem seltsamen Licht, wenn man weiß, in welchem Ausmaß der Staat inzwischen den Weg frei gemacht hat für eine fast Rundum-Erfassung von privaten Daten, die früher den Staat nichts angingen. (Auch hier ist ggf. eine genauere Recherche nötig. Hingewiesen sei nur auf eine Tendenz zur Abwehr von Terrorgefahren auch private Chats zu kontrollieren. Inzwischen gibt es sogar Tendenzen, dass die Europäische Union sich fürsorglich um angebliche oder reale Fake News kümmert. Kritische Geister könnten sich fragen, was den Staat legitimiert, so etwas zu entscheiden. Man stelle sich einmal vor, eine Diktatur würde jede Kritik an sich als Fake News verfolgen. So etwas gehört sicher nicht zu einer Demokratie. Dementsprechend kann man verstehen, wenn aufmerksame Bürger hier kritisch sind und bleiben.
  • Insgesamt hat man vor diesem Hintergrund den Eindruck, dass dieser Text grundsätzlich wichtige Dinge anspricht, aber nicht auf dem neuesten Stand ist.
    • Statt die Verwendung von Daten für eine bessere Verbindung zwischen Verkäufer und Kunde zu kritisieren, sollte vielleicht mehr auf die Gefahren eingegangen werden, die durch eine mögliche Ausweitung staatlicher Kontrolle gegeben sind.
    • Früher sind sogenannte Datenschutzbeauftragte durchaus auch gegen staatliche Maßnahmen wachsam waren. (Auch hier muss ggf. recherchiert werden, wie die Lage aktuell ist.)
  • In der Praxis haben die meisten Menschen nichts dagegen, dass Amazon nach entsprechender Anmeldung weiß, wofür man sich interessiert.
  • Das Abwehrtraining gegen zu viel Käuferbeeinflussung sollte dann eher beim Käufer liegen als beim Anbieter.
  • Ansonsten ist es sehr bezeichnend, dass heute bereits Futterale für Smartphones angeboten werden, die auch das ungewollte Ausspähen selbst bei ausgeschaltetem Gerät unmöglich machen sollen. Hier scheint also viel Misstrauen möglich und vielleicht sogar nötig zu sein.
    ist dieser Artikel hilfreich bei der Prüfung dieser Frage:
    https://www.netzwelt.de/cleanu-stalin/testbericht.html

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